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Sanierung: Fenster im Wohngebäude

Die Sanierung von Fenstern in beheizten Wohngebäuden wird mit 15 % gefördert.
Für die Förderung gibt es folgende Möglichkeit:

1.   Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – gibt einen direkten Zuschuss von 15 % auf Ihr Konto.

Mit Vorlage eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich der Zuschuss um 5%. Der iSFP hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kann für jede energetische Sanierung an der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Dach, Sohle) eingesetzt werden.

Der iSFP beschreibt die Sanierung ihres Gebäudes zum Effizienzhaus. Er muss vor Antragstellung erstellt werden. Die Kosten für den  iSFP werden mit 1.300,00 € bezuschusst. Ab 3 Wohneinheiten steigt der Zuschuss auf 1.700,00 €.

Wichtig: Je Wohneinheit werden förderfähige Kosten von max. 60.000,00 € bezuschusst. 

Anforderungen: Der U-Wert des gesamten, sanierten Bauteils Außenwand darf 0,20 W/m²K nicht überschreiten. Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden und sind mit einer Fachunternehmererklärung zu bestätigen.

Eigenleistungen werden nicht gefördert. Auch die Kerndämmung der Luftschicht ist förderfähig, der eingebrachte Dämmstoff muss mindestens eine WLG von 035 nachweisen.

Förderfähige Fenster dürfen einen Uw-Wert von 0,95 W/m²K nicht überschreiten.

Bei Türen liegt die Grenze bei 1,3 W/m²K.

Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist vorgeschrieben. Die Rechnungskosten werden mit 50 % bezuschusst.

Stand Mär.2023