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NICHTWOHN-
GEBÄUDE

Die Konditionen und Mindestanforderungen, an einen Neubau nach KFW 40 Standard, finden Sie unter: www.kfw.de/299

  • Im Jahr 2022 haben wir 27 BEG oder KfW geförderte Nichtwohngebäude geplant und begleitet –  Gewerbebetriebe, Schulen, KITA`S, Verwaltungsgebäude

Die Sanierung von Bestandsgebäuden zu Effizienzgebäuden wird mit einem zinsgünstige Darlehen, mit Tilgungszuschuss von der KfW, gefördert. 

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihres Projektes. Von der Berechnung bis zur Antragstellung erhalten Sie alles aus einer Hand.

Wir haben uns auf die Sanierung von Nichtwohngebäuden spezialisiert. In unserem Team gibt es 3 zugelassene Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude. Eine TGA Ingenieurin und ein Bausachverständiger komplettieren das Planungsteam.

In unserem Förderbüro werden Sie von 3 erfahrenen Förderspezialistinnen betreut.

Folgenden Tilgungszuschuss erhalten Sie im Rahmen eines KfW Darlehens, bei der Sanierung zum Effizienzgebäude:

  • EH/EG Denkmal 5 %
  • EH 85: 5 %
  • EH/EG 70: 10 %
  • EH/EG 55: 15 %
  • EG/EG 40: 20 %

Kommunale Antragsteller erhalten auch weiterhin eine reine Zuschussförderung – ohne Darlehensverpflichtung:

  • EH/EG Denkmal 20 %
  • EH 85: 20 %
  • EH/EG 70: 25 %
  • EH/EG 55: 30 %
  • EG/EG 40: 35 %

Die Website wird aufgrund von Neuerungen im Förderprogramm aktualisiert.