Ihr Energieberater vor Ort
Bei einer Energieberatung vor Ort wird der energetische Zustand Ihres Wohngebäudes ermittelt. Sie erhalten eine Berechnung sämtlicher, energetisch relevanter, Bauteile. Danach wird ein sinnvoller Sanierungsfahrplan festgelegt.
Hierbei werden sowohl ökologische als auch ökonomische Gesichtspunkte beachtet.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Aufstellung, welche Fördergelder Sie beantragen können.
Diese Energieberatung vor Ort wird ebenfalls gefördert.
Sie erhalten 60 % (max. 800,00 €) des Beratungshonorars erstattet.
siehe Energieberatung nach BafA vor Ort
Wir haben die Zulassung für eine geförderte Energieberatung nach BafA vor Ort!!!
Energieausweis nach Bedarf
Laut Energieeinsparverordnung muss für Gebäude, welche vermietet oder verkauft werden, ein Energieausweis vorliegen.
Für Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, mit weniger als 5 Wohnungen, ist ein Bedarfsausweis zu erstellen.
- Die Datenaufnahme erfolgt in der Regel direkt vor Ort. Dann wird das Gebäude nach DIN 4108-6 / Din 4701-10 berechnet.
- Dieser Energieausweis ist aufgrund des höheren Aufwands teurer als ein Energieausweis nach Verbrauch.
Energieausweis nach Verbrauch
Für Gebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde, darf ein Energieausweis nach Verbrauch erstellt werden.
Dieses gilt ebenfalls für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.
- Für die Erstellung werden 3 komplette, zusammenhängende Energieverbräuche benötigt. Bsp. 2015-2016-2017
Achtung: Fehlerhafte Energieausweise sind ungültig. Gerade beim Verkauf kommt es immer wieder, aufgrund fehlerhafter Energieausweise, zu Schadenersatzforderungen.

Lars Höft

Dieter Sievers