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Der Weg zur effizient geplanten Wärmepumpe

Wir haben uns auf die Berechnung von hydraulischen Abgleichen nach Verfahren B spezialisiert. Wir berechnen jede Art von Gebäuden: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser aber auch Gewerbegebäude und Verwaltungsgebäude.

In den letzten 10 Jahren haben wir ca. 1500 Gebäude hydraulisch abgeglichen.

Aufnahme eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. 

Warum?

In der Geschichte der Heizungstechnik spielte die exakte Berechnung, der notwendigen Betriebsparameter, bisher keine Rolle. Das Prinzip „viel hilft viel“ war das Allheilmittel für alle Anlagensysteme.
In fast allen Einfamilienhäusern wurden beispielsweise 18 -24 KW Heizungen installiert. Man ging davon aus, dass diese Häuser eine Heizlast von 50-100 W/m² haben. Das Baujahr oder bereits erfolgte energetische Sanierungen, wurden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Ein Haus, welches im Jahr 1965 errichtet wurde und ein gut saniertes Dach und eine Dämmung der Luftschicht erfahren hat, weist eine Heizlast von ca. 50 W/m² auf. Wurde eine vergleichbare Sanierung bei einem Haus aus dem Jahr 1975 vorgenommen reduziert sich die Heizlast auf ca. 35 W/m². Die aufgeführten Werte haben wir selber berechnet, diese stammen aus der Erfahrung von ca. 800 durchgeführten hydraulischen Abgleichen, nach Verfahren B, unter Berücksichtigung der tatsächlichen U-Werte.

In großen Nichtwohngebäuden ist diese Fehleinschätzung in der Regel noch sehr viel größer. Hier führte das sichtbare, sehr große Volumen der Gebäude zu überdimensionierten Heizungsanlagen und damit zu einer gigantischen Energieverschwendung. Gerade in Verwaltungs- oder Schulgebäuden werden die Heizungsanlagen, außerhalb der Benutzungszeiten, stark abgesenkt (Nachtabsenkung). Dieses führt zu einer Auskühlung der Gebäude. Damit diese Gebäude rechtzeitig zum Nutzungsbeginn wieder warm werden, muss die Heizungsanlage mehrere Stunden auf Volllast laufen. Die in der Nacht gesparte Energie wird durch dieses Heizverhalten mehr als aufgebraucht. Die in den Baustoffen vorhandene Speicherkapazität wird nicht genutzt. In vielen Fällen wird sogar, extra für die Spitzenlastzeiten, ein zusätzlicher Heizkessel vorgehalten. Bei einer hydraulisch abgeglichenen Heizungsanlage, ohne unnötige Nachtabsenkung, wird dieser Spitzenlastkessel nicht mehr benötigt.

Weshalb hydraulischer Abgleich und Raumheizlastberechnung?

Bei einer Heizlastberechnung wird das gesamte Gebäude bewertet. Leider wird hierbei nicht erfasst, ob die in den Räumen installierten Heizkörper, mit einer niedrigen Vorlauftemperatur, die jeweiligen Räume ausreichend erwärmen können. Es kommt immer wieder vor, dass trotz ausreichender Leistung der Wärmepumpe, einzelne Räume nicht warm genug werden. Hier ist die Raumheizlastberechnung klar im Vorteil. Hierbei wird die Heizlast jeden Raumes berechnet. Dann wird die Heizleistung der Heizkörper, mit einer niedrigen Vorlauftemperatur (40 – 55 °C) ermittelt. Sollte die Leistung der Heizkörper nicht ausreichen, werden diese optimiert und sollten ausgetauscht werden. Dieses ermöglicht einen effizienten Wärmepumpenbetrieb und führt zu behaglichen Raumtemperaturen. In der Regel ist ein effizienter Betrieb mit Heizkörpern möglich. Mit einer Fußbodenheizung lassen sich die notwendigen Temperaturen noch etwas weiter absenken.

Wie wird eine Raumheizlast ermittelt?

In jedem Raum werden die wärmeabgebenden Flächen gemessen (Fußboden, Außenwand, Fenster, Dachschrägen, Geschossdecken). Die einzelnen Bauteile werden nach ihrer Dämmqualität bewertet (U-Wert). Die Addition der Wärmeverluste für jedes Bauteil ergibt die Raumheizlast. Ein Raum mit einer Fläche von 40 m², mit nur einer Außenwand, hat eine sehr viel kleinere Heizlast als eine Raum der gleichen Größe, mit 3 Außenwänden und einer Geschossdecke, welche an Außenluft grenzt. Diese Räume sind typische Wohnzimmer bei Winkelbungalows.

Wenn diese Werte ermittelt wurden und auch die Heizleistung der installierten Heizkörper, steht dem effizienten Betrieb der Wärmepumpe nichts mehr im Weg.

Achtung: Alte, völlig unsanierte Häuser eignen sich nicht zur Beheizung mit einer Wärmepumpe. Einige Sanierungen sollten bereits erfolgt sein oder müssen noch erfolgen.

Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich werden, im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wärmepumpe, mit 50 % von der BEG bezuschusst.