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Sanierung: Fenster im Nichtwohngebäude

Die Sanierung von Fenstern in beheizten Nichtwohngebäuden wird mit 15 % gefördert.

Für die Förderung gibt es folgende Möglichkeit:

1.   Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – gibt einen direkten Zuschuss von 15 % auf Ihr Konto.

Wichtig: Die förderfähigen Kosten betragen 1000,00 € je m² Nettogrundfläche. Maximale Fördersumme 5.000.000,00 €.

Förderfähige Fenster dürfen einen Uw-Wert von 0,95 W/m²K nicht überschreiten.

Bei Türen liegt die Grenze bei 1,3 W/m²K.

Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten, mit einer Zulassung für Nichtwohngebäude, ist vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden mit 5 € je m² Nettogrundfläche berechnet. Der max. Zuschussbetrag liegt bei 20.000,00 €. Die Kosten werden mit 50 % bezuschusst.

Stand Aug. 2022