Sanierung: Fenster im Nichtwohngebäude
Die Sanierung von Fenstern in beheizten Nichtwohngebäuden wird mit 15 % gefördert.
Für die Förderung gibt es folgende Möglichkeit:
1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – gibt einen direkten Zuschuss von 15 % auf Ihr Konto.
Wichtig: Die förderfähigen Kosten betragen 1000,00 € je m² Nettogrundfläche. Maximale Fördersumme 5.000.000,00 €.
Förderfähige Fenster dürfen einen Uw-Wert von 0,95 W/m²K nicht überschreiten.
Bei Türen liegt die Grenze bei 1,3 W/m²K.
Die Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten, mit einer Zulassung für Nichtwohngebäude, ist vorgeschrieben. Die förderfähigen Kosten werden mit 5 € je m² Nettogrundfläche berechnet. Der max. Zuschussbetrag liegt bei 20.000,00 €. Die Kosten werden mit 50 % bezuschusst.
Stand Aug. 2022