Sanierung

Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

  • Für alle die eine komplette Kernsanierung planen und mindestens den KfW 85 Standard erreichen wollen.

Bitte beachten:

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

 

KfW 261 (www.kfw.de/261)  Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

Kredit + Tilgungszuschuss, förderfähige Summe je Wohneinheit max. 150.000,00 €

Tilgungszuschuss von 5-45 %, steigt mit der Effizienz

Der beste Standard ist KFW 40 EE dann folgend 55 – 70 -85 und Denkmal

In diesem Programm wird die Sanierung von Wohneinheiten gefördert. Neu entstehende Wohneinheiten sind nicht förderfähig. Diese werden nur in der Denkmalsanierung gefördert.

Hier wird auch der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohnungen gefördert.

WPB Bonus: Besonders schlechte Gebäude erhalten einen zusätzlichen 10 % Zuschuss, wenn der KFW 70 EE Standard erreicht wird.                          

Serielle Sanierung: 15 % zusätzlichen Tilgungszuschuss, wenn KfW  40  o. 55  erreicht wird. Als Serielle Sanierungen werden energetische Gebäude­sanierungen bezeichnet, die mit Hilfe von modular vor­gefertigten Elementen durch­geführt werden.

Energie-Effizienz-Experte: Unsere Leistung wird mit max. 20.000,00 € bezuschusst.

Ablauf:

Wir erstellen vor Antragstellung eine komplette Berechnung zum Effizienzhaus. Für diese Berechnung benötigen wir aktuelle, bemaßte Baupläne. Aufgrund der Berechnung erstellen wir eine BzA (Bestätigung zum Antrag). Mit dieser BzA können Sie bei Ihrem Kreditinstitut ein zinsgünstiges KfW Darlehen beantragen.

Während der Sanierungsphase überprüfen wir, vor Ort, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sollten wir Abweichungen feststellen, weisen wir Sie darauf hin. In der Regel arbeiten wir eng mit Ihrem Architekten und den Bauhandwerkern zusammen. Sie haben von Anfang an einen festen Ansprechpartner /in aus unserem Team.

Weitere Infos erhalten Sie unter 04331 – 708 66 44

Unsere Förderspezialistinnen Anja Ströh, Sandra Gosch, Natascha Christochowitz und Kirsten Höft beraten Sie gerne über den Ablauf und verweisen Sie, bei Bedarf, an den passenden Experten in unserem Team.

Neubau Wohngebäude

KFW 297/298 (www.kfw.de/ 297)  Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

 

Kredit ohne Tilgungszuschuss, förderfähige Summe, je Wohneinheit 100.000,00 oder 150.000,00 €

Hier wird der KfW 40 Standard gefördert. Da weitere Nachweise wie Lebenszyklusanalysen oder QNG Zertifikate notwendig sind, sollte eine längere Vorplanungszeit eingeplant werden.

Bei Mehrfamilienhäusern wird in der KfW Förderung, (mit einem Zinssatz ab 2,33 % Stand 08/2024) , jede Wohneinheit gefördert.

Die Anforderungen sind sehr vielfältig.

Weitere Informationen, auch zu den technischen Mindestanforderungen, finden Sie unter: www.kfw.de/297  – private Selbstnutzer

Die Ziffer 298 steht für den Bau von nicht selbstgenutzten Wohnhäusern.

Wir beraten Sie gerne ausführlich. Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin mit Sinje Luckhardt oder Lars Höft.

 

Bitte beachten:

KfW 300 (www.kfw.de/300) Wohneigentum für Familien / Neubau

Die Anforderungen entsprechen den hohen Anforderungen nach KFW  297 / 298.

Hier gelten aber individuelle Förderkriterien, wie Anzahl Kinder und Einkommen.

Dieses Programm bietet sehr niedrige Zinsen und eine lange Zinsbindung.