Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effigebäude
Sanierung eines Nichtwohngebäudes, zu einem Effizienzgebäude mit Standard KfW 70 oder besser.
Bitte beachten:
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
KfW 263 (www.kfw.de/263) Sanierung Nichtwohngebäude zum Effizienzhaus
Sehr zinsgünstiger Kredit (ab 0,41 % Stand 08/2024) + Tilgungszuschuss
Förderfähige Kosten = 2000,00 € je m² Nettogrundfläche max. 10 Mio.
Tilgungszuschuss von 5-35 %, steigt mit der Effizienz
Der beste Standard ist KFW 40 EE dann folgend 55 – 70 und Denkmal
WPB Bonus: Besonders schlechte Gebäude erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 %.
Energie-Effizienz-Experte: Die Leistung wird mit max. 20.000,00 € bezuschusst.
Der EEE muss eine DENA Zulassung für Nichtwohngebäude haben.
Wir haben auch die Zulassung für Denkmale.
Ablauf:
Wir erstellen vor Antragstellung eine komplette Berechnung zum Effizienzhau. Für diese Berechnung benötigen wir aktuelle, bemaßte Baupläne. Aufgrund der Berechnung erstellen wir eine BzA (Bestätigung zum Antrag). Mit dieser BzA können Sie bei Ihrem Kreditinstitut ein zinsgünstiges KfW Darlehen beantragen.
Während der Sanierungsphase überprüfen wir, vor Ort, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sollten wir Abweichungen feststellen, weisen wir Sie darauf hin. In der Regel arbeiten wir eng mit Ihrem Architekten und den Bauhandwerkern zusammen. Sie haben von Anfang an einen festen Ansprechpartner /in aus unserem Team.
Weitere Infos erhalten Sie unter 04331 – 708 66 44
Unsere Förderspezialistinnen Anja Ströh, Sandra Gosch, Natascha Christochowitz und Kirsten Höft beraten Sie gerne über den Ablauf und verweisen Sie, bei Bedarf, an den passenden Experten in unserem Team.
Neubau von Nichtwohngebäuden
KfW 299 (www.kfw.de/299)
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
Die Anforderungen an ein Nichtwohngebäude sind deutlich niedriger als die Anforderungen an Wohngebäude. Der geförderte KfW 40 Standard, ist damit leichter und günstiger zu erreichen.
Folgende Kreditvarianten sind möglich:
Klimafreundliches Nichtwohngebäude
1.500,00 € je m² Nettogrundfläche – max. 7,5 Mio. €
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
2.000,00 € je m² Nettogrundfläche – max. 10 Mio. €
Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG
2.000,00 € je m² Nettogrundfläche – max. 10 Mio. €
Die Grundvoraussetzungen für eine Förderung ist das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 40. Eine Beheizung über Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen. Für ein “Klimafreundliches Nichtwohngebäude“ ist zusätzlich eine Lebenszyklus Analyse (LCA) erforderlich. Für ein „Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG“ müssen die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.
Es gibt keinen Zuschuss auf die Leistung des Energie-Effizienz-Experten. Dieser muss aber eine DENA Zulassung für Nichtwohngebäude haben.
Wir haben uns auf die Planung von effizienten Nichtwohngebäuden spezialisiert. Zahlreiche Projekte haben wir erfolgreich begleitet.
Sinje Luckhardt, Johann Masch und Lars Höft beraten Sie gerne ausführlich.
Vereinbaren Sie einfach einen Telefon-Termin 04331 – 708 66 44