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Sanierung zum Effizienzgebäude

Nichtwohngebäude

Sanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude mit dem Standard-KfW-70 oder besser (KfW).
Neubau von Nichtwohngebäuden – KfW-Programm-263
  • Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss (ab 0,41 % Stand 08/2024)
  • Förderfähige Kosten: 2.000 € je m² Nettogrundfläche (max. 10 Mio. €)
  • Tilgungszuschuss von 5 bis 35 % (steigt mit der Effizienz)
  • Der beste Standard ist KfW-40-EE, gefolgt von 55, 70 und Denkmal
 
Bitte beachten:

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

 
WPB (Worst Performing Building) Bonus:

Gebäude, die aufgrund ihres energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 % des Gebäudebestandes gehören, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 10 % (sofern der KfW-70-EE-Standard erreicht wird).

 
Ablauf:

Wir erstellen vor Antragstellung eine komplette Berechnung zum Effizienzhaus. Für diese Berechnung benötigen wir aktuelle, bemaßte Baupläne. Aufgrund der Berechnung erstellen wir eine Bestätigung zum Antrag (fortlaufend genannt „BzA“). Mit dieser BzA können Sie bei Ihrem Kreditinstitut ein zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragen.

Während der Sanierungsphase überprüfen wir vor Ort die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sollten wir Abweichungen feststellen, weisen wir Sie darauf hin. In der Regel arbeiten wir eng mit Ihrem Architekten und den Bauhandwerkern zusammen. Sie haben von Anfang an einen festen Ansprechpartner/eine feste Ansprechpartnerin aus unserem Team.

 
Wir sind Energie-Effizienz-Experte:

Sie erhalten einen Tilgungszuschuss auf unsere Kosten (Fachplanung & Baubegleitung) von 50 %, maximal jedoch 10.000 €.
Weitere Informationen, auch zu den technischen Mindestanforderungen, finden Sie unter: www.kfw.de/263.

 
Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Johann Masch
Sinje Luckhardt
Lars Höft

Neubau Effizienzgebäude

Nichtwohngebäude

Neubau von Nichtwohngebäuden bei der KfW

Wir haben uns auf die Planung von effizienten Nichtwohngebäuden spezialisiert und zahlreiche Projekte erfolgreich begleitet.

Neubau von Nichtwohngebäuden KfW-Programm-299
  • Sie erhalten einen Kredit ohne Tilgungszuschuss.
  • Die Anforderungen an ein Nichtwohngebäude sind deutlich niedriger als die Anforderungen an Wohngebäude. Der geförderte KfW-40-Standard ist dadurch leichter und günstiger zu erreichen.


Folgende Kreditvarianten sind möglich:
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude ohne QNG:
    1.500 € je m² Nettogrundfläche – max. 7.500.000 €
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG:
    2.000 € je m² Nettogrundfläche – max. 10.000.000 €


Die Grundvoraussetzung für eine Förderung ist das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe KfW-40. Eine Beheizung über Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen. Für ein „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ ist zusätzlich eine Lebenszyklusanalyse (LCA) erforderlich. Für ein „klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG“ müssen die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.

Weitere Informationen, auch zu den technischen Mindestanforderungen, finden Sie unter: www.kfw.de/299.

Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Johann Masch
Sinje Luckhardt
Lars Höft

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