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Sanierung zum Effizienzhaus

Wohngebäude

Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus bei der KfW

→ Für alle, die eine komplette Kernsanierung planen und mindestens den KfW-85-Standard erreichen.

Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus – KfW-Programm-261
  • Kredit und Tilgungszuschuss
  • Förderfähige Summe: max. 150.000 € je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss von 5 bis 45 % (steigt mit der Effizienz)
  • Der beste Standard ist KfW-40-EE, dann folgen 55 – 70 – 85 und Denkmal

In diesem Programm wird die Sanierung von Wohneinheiten gefördert. Neu entstehende Wohneinheiten sind nicht förderfähig (Ausnahme: Denkmalsanierung).
Teil der Förderung ist auch der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden.

Weitere Informationen, auch zu den technischen Mindestanforderungen, finden Sie unter: www.kfw.de/261.

WPB (Worst Performing Building) Bonus:

Gebäude, die aufgrund ihres energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 % des Gebäudebestandes gehören, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 10 % (sofern der KfW-70-EE-Standard erreicht wird).

Serielle Sanierung:

Als serielle Sanierungen werden energetische Gebäudesanierungen bezeichnet, die mit Hilfe von modular vorgefertigten Elementen durchgeführt werden. Sie erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 15 %, sofern der Standard KfW-40 oder KfW-55 erreicht wird.

Wir sind Energie-Effizienz-Experte:

Sie erhalten einen Tilgungszuschuss auf unsere Kosten (Fachplanung & Baubegleitung) von 50 %, höchstens jedoch 10.000 €.

Ablauf:

Wir erstellen vor Antragstellung eine komplette Berechnung zum Effizienzhaus. Für diese Berechnung benötigen wir aktuelle, bemaßte Baupläne. Aufgrund der Berechnung erstellen wir eine Bestätigung zum Antrag (fortlaufend genannt „BzA“). Mit dieser BzA können Sie bei Ihrem Kreditinstitut ein zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragen.

Während der Sanierungsphase überprüfen wir vor Ort die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sollten wir Abweichungen feststellen, weisen wir Sie darauf hin. In der Regel arbeiten wir eng mit Ihrem Architekten und den Bauhandwerkern zusammen. Sie haben von Anfang an einen festen Ansprechpartner aus unserem Team.

Bitte beachten:

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Frerk Leve
Dieter Sievers
Sinje Luckhardt

Neubau Effizienzhaus

Wohngebäude

Neubau von Wohngebäuden als Effizienzhaus – KfW-Programm-297/298
  • KfW-297 steht für den Bau von selbstgenutzten Wohngebäuden
  • KfW-298 steht für den Bau von nicht selbstgenutzten Wohngebäuden
  • Sie erhalten einen Kredit ohne Tilgungszuschuss
  • Förderfähige Summe je Wohneinheit: 100.000 € bzw. 150.000 €

Gefördert wird ausschließlich der KfW-40-Standard. Da Nachweise wie eine Lebenszyklusanalyse oder ein QNG-Zertifikat notwendig sind, sollte eine längere Vorplanungszeit einkalkuliert werden.
Bei Mehrfamilienhäusern wird in der KfW-Förderung (mit einem Zinssatz ab 2,33 %; Stand: 08/2024) jede Wohneinheit gefördert.
Weitere Informationen, auch zu den technischen Mindestanforderungen, finden Sie unter: www.kfw.de/297.
Die Anforderungen sind sehr vielfältig.

Das neue KfW-Programm-296

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
Hier wurde der leichter zu erreichende KfW-55-Standard wieder aufgelegt. Einige spezielle Anforderungen, gerade an die Wohnfläche, sind zu beachten. Der Förderkredit beträgt 100.000 € je Wohneinheit. Der aktuelle Zinssatz beginnt bei 0,95% (Stand 10/2024).
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/296.

Neubau von Wohneigentum für Familien – KfW-Programm-300
  • Die Anforderungen entsprechen den hohen Anforderungen nach KfW-297/298
  • Hier gelten individuelle Förderkriterien (z. B. Anzahl der Kinder / Einkommen)
  • Dieses Programm bietet sehr niedrige Zinsen und eine lange Zinsbindung

Weitere Informationen, auch zu den technischen Mindestanforderungen, finden Sie unter: www.kfw.de/300.

 

Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Sinje Luckhardt
Lars Höft

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