Nichtwohngebäude Sanierung
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Dach, Außenwand, Fenster inkl. Rollläden, Sohle, oberste Geschossdecke, Beleuchtung und Lüftung inkl. MSR
Die Sanierung von Nichtwohngebäuden wird vom BAFA mit Zuschüssen gefördert.
Für die Durchführung muss ein zugelassener Energieberater – mit der Zusatzprüfung für Nichtwohngebäude – hinzugezogen werden.
Förderung:
Die maximal anrechenbaren Sanierungskosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche. Je m² Nettogrundfläche betragen die förderfähigen Sanierungskosten 500,00 €.
Bei einem Nichtwohngebäude, mit einer beheizten Nettogrundfläche von 1000 m² , betragen die max. förderbaren Sanierungskosten 1000 x 500 = 500.000,00 €.
Diese Summe wird mit 15 % bezuschusst. Sie erhalten einen Zuschuss von max. 75.000,00 €.
Die Höchstgrenze für anrechenbare Sanierungskosten beträgt 5.000.000,00 €.
Wichtig:
Wir stellen alle Förderanträge in Vollmacht. Sogar die Auszahlung wird von uns beantragt und kontrolliert.
Sie müssen die Anträge also nicht selbst stellen.
Wir kontrollieren während der Sanierungsphase die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Unser Aufwand für die Planung, Berechnung, Antragstellung und Begleitung der Sanierungsmaßnahme wird vom BAFA mit 5 € je m² x 0,5 bezuschusst, höchstens jedoch mit 10.000,00 €.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 04331 -708 66 44.
Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude
Johann Masch, Dieter Sievers und Lars Höft
Nichtwohngebäude unter Denkmalschutz:
Wir sind bei der DENA zugelassene Energie-Effizienz-Experten für Denkmale.