Nichtwohngebäude Sanierung
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei Nichtwohngebäuden
(Dach, Außenwand, Fenster inkl. Rollläden, Sohle, oberste Geschossdecke, Beleuchtung und Lüftung inkl. MSR)
Die Sanierung von Nichtwohngebäuden wird vom BAFA mit Zuschüssen gefördert.
Für die Durchführung muss ein zugelassener Energieberater – mit der Zusatzprüfung für Nichtwohngebäude – hinzugezogen werden.
Die maximal anrechenbaren Sanierungskosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche. Je m² Nettogrundfläche betragen die förderfähigen Sanierungskosten 500 €.
Beispielrechnung:
Bei einem Nichtwohngebäude mit einer beheizten Nettogrundfläche von 1.000 m² betragen die maximal förderfähigen Sanierungskosten 1.000 x 500 = 500.000 €. Diese Summe wird mit 15 % bezuschusst. Sie erhalten einen Zuschuss von maximal 75.000 €.
Die Höchstgrenze für anrechenbare förderfähige Sanierungskosten beträgt 5.000.000 €.
Wichtig:
Wir stellen alle Förderanträge für die Sanierung in Vollmacht. Dies beinhaltet auch die Überprüfung und Veranlassung der Auszahlung der Zuschüsse beim BAFA. Wir kontrollieren während der Sanierungsphase die Einhaltung der Mindestanforderungen vor Ort.
Wir sind Energie-Effizienz-Experte:
Sie erhalten einen Zuschuss auf unsere Kosten (Fachplanung & Baubegleitung) von 50 % – höchstens 10.000 €.
Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Johann Masch
Lars Höft
Nichtwohngebäude unter Denkmalschutz:
Wir sind bei der dena zugelassene Energie-Effizienz-Experten für Denkmale.