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Ab 2027 beginnt der freie Emissionshandel EU weit. Im schlimmsten Fall wird dieses zu extremen Preissteigerungen führen → siehe Studie des FIW München und des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle BuVEG.

Ab 2029 muss, laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) jede ab 01.01.2024 errichtete Heizung einen regenerativen Anteil von 15 %, direkt über den Brennstoff (Biogas, Bioöl), beziehen und verheizen.

Ab 2035 steigt der oben erwähnte regenerative Anteil auf 30 % an!

Ab 2040 steigt der oben erwähnte regenerative Anteil auf 60 % an!

Diese Mengen können derzeit noch nicht von der Industrie zur Verfügung gestellt werden. Die hohe Nachfrage wird also mit ziemlicher Sicherheit zu extremen Preisanstiegen führen.

Durch den Einbau einer Wärmepumpe oder den Anschluss an eine Fernwärmeversorgung werden alle Anforderungen des GEG zu 100% erfüllt. Der Einbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Wärmenetz wird mit staatlichen Zuschüssen von 30 – 70 % gefördert.

Wichtig:

Bei allen Gebäuden ab 6 Wohneinheiten oder ähnlichen Nutzungseinheiten (z. B. Gewerbe) muss ab dem 01.10.2024 ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden. Diese Verpflichtung geht aus dem GEG § 60 b hervor.

Beim Einbau einer neuen Heizung muss der hydraulische Abgleich nach Verfahren B berechnet werden. Diese Anforderung steht im GEG, im EWKG Schleswig-Holstein und in der VOB Heizung. Im Rahmen einer Zuschussförderung, nach Bundesförderung effiziente Gebäude BEG, ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ohnehin, seit 10 Jahren, verpflichtend durchzuführen.

Stand 01.01.2024

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