Energetische Bewertung
Kommunale Gebäude / Große Gewerbegebäude / Kommunale Wärmeplanung
Wir haben uns auf die energetische Bewertung von kommunalen Gebäuden und Gewerbegebäuden spezialisiert.
Bei der Gebäudebewertung achten wir strikt auf Wirtschaftlichkeit. Vom unbezahlbaren Wunschtraum der Kernsanierung zum Effizienzhaus haben wir uns bewusst verabschiedet. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Kommunen und Betriebe sehr effizient wirtschaften müssen. Das hat uns dazu gebracht, einen anderen Bewertungsschwerpunkt in den Vordergrund zu stellen. Daher beachten wir zuerst die ohnehin notwendigen Sanierungen (Kosten). In vielen Fällen ist mit diesen ohnehin notwendigen Sanierungen schon eine Beheizung des Gebäudes mit regenerativen Energien möglich.
Eine neue Heizungsanlage ist bereits beschlossene Sache? In diesem Fall empfehlen wir die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B.
Hierbei nehmen wir den energetischen Zustand des gesamten Gebäudes auf (U-Werte). Es wird die Heizleistung aller Heizkörper ermittelt. Das Ergebnis dieser Berechnung zeigt genau, welche Bauteile saniert werden müssen, um eine effiziente Beheizung mit regenerativen Energien zu ermöglichen. Manchmal müssen auch nur einige Heizkörper getauscht werden. Gleichzeitig ist die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B eine Mindestanforderung bei der Beantragung von Fördergeldern.
Wir berechnen seit 12 Jahren hydraulische Abgleiche nach Verfahren B. Mit acht erfahrenen Experten – vier Handwerksmeistern und vier TGA-Ingenieuren – haben wir ca. 1.500 Gebäude hydraulisch berechnet.
Selbstverständlich erstellen wir auch die notwendigen Förderanträge für eine neue Heizungsanlage.
Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44