BAFA-Förderprogramme – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
– Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) –
Die Förderprogramme sind als reine Zuschussprogramme ausgelegt – ohne Darlehensbindung -. Sie erhalten bis zu 20 % Zuschuss – je Wohneinheit beträgt die max. Fördersumme 60.000,00 €.
Seit 01.01.2021 können auch Anträge für Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude und kommunale Gebäude (Schulen, Kindergärten etc.) gestellt werden. Gefördert werden energetische Sanierungen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Außenwände, Geschossdecken, sommerlicher Wärmeschutz). Der Austausch von Heizungsanlagen wird mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert. Diese Art der Sanierung wird als Einzelmaßnahme bezeichnet.
Wichtig: Vor Antragstellung bei der BEG dürfen keine Aufträge (außer Planung) vergeben werden. Baubeginn oder Auftragserteilung vor Antragstellung machen eine BEG Förderung unmöglich!