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KfW-Förderung

Heizungsanlagen

Förderung für neue Heizungsanlagen (Stand 08/2024)

Der Einbau neuer Heizungsanlagen (Wärmepumpen, Biomasseheizungen etc.) wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Fortlaufend genannt „KfW“) mit Zuschüssen von bis zu 70 % gefördert. Die Förderübersicht finden Sie im weiteren Verlauf.

Folgende Leistungen bieten wir im Zusammenhang mit der Förderung der KfW an:
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B (Förderkriterium)
  • Erstellung der Bestätigung zum Antrag (Unterlage für die Antragstellung)
  • Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (Unterlage für die Auszahlung der Fördergelder)
Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Anja Ströh
Sandra Gosch
Natascha Christochowitz
Kirsten Höft

Für die technische Seite stehen Ihnen unsere TGA-Ingenieure zur Verfügung:
Johann Masch
Nick-Jarrid Reimers
Andre Holste

Informationen zur Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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Falls Sie noch Fragen haben oder die Inhalte nicht alle Ihre Anliegen beantwortet haben, lassen Sie es uns wissen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und vereinbaren bei Bedarf einen Termin, um Ihr Anliegen zu besprechen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

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