KfW-Förderung
Heizungsanlagen
Förderung für neue Heizungsanlagen (Stand 08/2024)
Der Einbau neuer Heizungsanlagen (Wärmepumpen, Biomasseheizungen etc.) wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Fortlaufend genannt „KfW“) mit Zuschüssen von bis zu 70 % gefördert. Die Förderübersicht finden Sie im weiteren Verlauf.
Folgende Leistungen bieten wir im Zusammenhang mit der Förderung der KfW an:
- Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B (Förderkriterium)
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag (Unterlage für die Antragstellung)
- Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (Unterlage für die Auszahlung der Fördergelder)
Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin unter 04331 – 708 66 44 mit:
Anja Ströh
Sandra Gosch
Natascha Christochowitz
Kirsten Höft
Für die technische Seite stehen Ihnen unsere TGA-Ingenieure zur Verfügung:
Johann Masch
Nick-Jarrid Reimers
Andre Holste
Informationen zur Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)